Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Djolmedia

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DJOLMEDIA

Inhalt:
Allgemeine Geschäftsbediengungen DJOLMEDIA Dienstleistungen
– Allgemeine Geschäftsbediengungen DJOLMEDIA Equipmentermietung
– Allgemeine Geschäftsbediengungen Mediapakete

DJOLMEDIA Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsvorgänge welche durch Dorian Jannes Ogris (“DJOLMEDIA”) und einen Vertragspartner (“KUNDEN”) getätigt werden.

Inhaber: Dorian Jannes Ogris

Firmensitz: Getreidegasse 13/1 , Klagenfurt am Wörthersee

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind per 01.12.2022 gültig. DJOLMEDIA behält sich eine Änderung der Geschäftsbedingungen vor, welche mit Verständigung bewirkt ist und für sämtliche Vertragsabschlüsse ab dem Verständigungsdatum zählt.

Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nach Absprache möglich.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Angebot von DJOLMEDIA ist 14 Tage gültig und verbindlich. Dies versteht sich exklusiver Tippfehler sowie offensichtlicher Fehler. Die Umsatzsteuer ist bereits in der Honorarnote des Angebots inkludiert.

Eine Annahme des Kunden hat innerhalb der 14 Tage ab Angebotsstellung stattzufinden, dies gilt im schriftlichen Weg als auch im persönlichen Kontakt. Abweichende Vereinbarungen dazu, schriftlich oder mündlich, sind natürlich möglich.

 

§ 3 Zahlung

Das von DJOLMEDIA definierte Zahlungsziel beträgt 14 Tage, nach dieser Frist behält sich DJOLMEDIA vor Mahnspesen zu berechnen. Abweichungen davon sind nach Absprache möglich.

DJOLMEDIA behält sich vor, eine Anzahlung von 30% bei Vertragsunterzeichnung zu verrechnen. Nach Beendigung des letzten Produktionstags wird die zweite Teilzahlung von weiteren 30% fällig. Bei Beendigung des Projekts und Abnahme durch den Kunden wird der letzte Teilbetrag von 40% fällig.

Skontobedingungen sind individuell im Angebot auszuhandeln.

 

§ 4 Korrekturen

Der Kunde hat ein Recht auf die im Angebot festgelegten Korrekturschleifen, es sei denn, es bestehen mündliche oder schriftliche Absprachen. Nach diesen festgelegten Korrekturschleifen sind keine Änderungen ohne Mehrkosten für den Kunden möglich. Dies gilt nicht, wenn zwischen dem fertigen Projekt und dem von DJOLMEDIA präsentierten Konzept grobe, objektive Abweichungen bestehen.

 

§ 5 Fiktive Zustimmungsklausel

Bekommt DJOLMEDIA binnen zwei Wochen keine Auskunft bezüglich einer die Umsetzung des Projekts betreffende Frage, so darf DJOLMEDIA diese selbst bestimmen.

 

Wenn DJOLMEDIA binnen zwei Wochen keine Rückmeldung erhält, so gilt das Projekt als abgeschlossen. Nach diesem Zeitraum gewünschte Korrekturen sind dann extra zu verrechnen. DJOLMEDIA wird ein unverbindliches Angebot für solche stellen.

Diese Bestimmungen gelten natürlich nicht, wenn DJOLMEDIA konkrete Umstände die Verzögerung betreffend bekannt sind, oder eine Meldung beziehungsweise Absprache vorliegt, dass eine Antwort erst nach dieser Zeit erfolgen wird.

 

§ 6 Konzept- und Ideenschutz

Neben den dispositiven urheberrechtlichen Bestimmungen behält es sich DJOLMEDIA vor auch bei Nichtannahme Konzepte und Ideen schützen zu lassen, auch wenn diese keine Werkhöhe erreichen. Somit dürfen die von DJOLMEDIA vorgebrachten Ideen nicht ohne deren Zustimmung weitergeleitet oder durch eine andere Firma/Person verwendet werden. Wenn doch, so behält es sich DJOLMEDIA vor eine Konzeptionspauschale zu verrechnen.

 

§ 7 Rücktritt/ Verzögerung/Verhinderung des Projekts/Stornobedingungen

Bei einem Rücktritt durch den Kunden sind alle bis dahin angefallenen Kosten vom Kunden zu ersetzen. Des Weiteren, ist bei grober Fahrlässigkeit beziehungsweise Vorsatz des Kunden ein eventuell entgangener Gewinn durch Nichtannahme eines anderen Projekts in dieser Zeit vom Kunden zu ersetzen.

Verhinderung und Verschiebung sind jener Seite anzulasten, in deren Sphäre der Umstand eingetreten ist.

Verhinderung oder Verschiebung aufgrund externer Einflüsse (Schlechtwetter etc.) fallen nicht in die Verantwortung von DJOLMEDIA.

 

Eine Verhinderung aufgrund einer Ablehnung der Wiedergabe des Materials durch Social-Media-Kanäle, welche sich das Recht vorbehalten welche Inhalte geteilt werden und welche nicht, fallen ebenfalls nicht in die Sphäre von DJOLMEDIA. DJOLMEDIA hält die Richtlinien der sozialen Medien natürlich nach bestem Wissen und Gewissen ein.

Bei Verzögerung ist die Leistung binnen 14 Tagen nachzuholen, es sei denn es wurden andere Absprachen getroffen.

 

Natürlich kann es passieren, dass ein Projekt verschoben wird oder sogar ganz ausfällt. Für den seltenen Fall der Absage durch nicht näher definierte Gründe von Kundenseite, behalten wir uns vor, bis 14 Tage vor Drehbeginn, 20% des Angebotspreises zu verrechnen. Bei Absagen bis zu 7 Tage vor Dreh wird eine Abschlagszahlung von 40% des Gesamtvolumens fällig.

24 Stunden vor Drehabsage wird eine Abschlagszahlung von 75% verrechnet.

Hier sind von Fall zu Fall gesonderte Absprachen möglich!

 

§ 8 Verwendungsrechte/Nutzung/Datensicherung

Mit Abschluss des Projekts überträgt DJOLMEDIA Verwendungsrechte und Nutzung im Ausmaß des im Vertrag festgelegten Umfangs an den Kunden. Die einzelnen Rechte, sowie für welche Plattformen das Projekt zugelassen wird, wird jeweils individuell bestimmt. Das exklusive Nutzungsrecht beläuft sich, falls im Vertrag nicht anders angeführt, auf jeweils ein Jahr. Jedoch hat der Kunde das Recht, auch nach dem Ablauf dieser Zeit, das Material in seinem Feed/Website zu behalten, er darf es lediglich nicht neu veröffentlichen.

 

DJOLMEDIA behält sich vor bis zur Finalisierung des Projekts Wasserzeichen über das Material zu legen, um eine illegale Benutzung dessen zu verhindern. Dieses wird entfernt sobald das Projekt abgeschlossen ist und an den Kunden weitergegeben wird. Des Weiteren behält sich DJOLMEDIA das Recht vor das Material als Eigenwerbung zu nutzen.

Der Kunde ist für alle etwaigen Rechteabtretungen der Personen im Bild zuständig, wenn nicht explizit anders besprochen und schriftlich fixiert (z.B. Aufnahme ins Angebot von DJOLMEDIA).

 

Generisch verwendetes Material welches in einem Projekt des Kunden von DJOLMEDIA verwendet wird (bspw. “Stock Footage”), darf DJOLMEDIA auch weiterhin für Eigenzwecke oder andere Projekte verwenden, insofern es sich um simple Aufnahmen ohne Wiedererkennungswert handelt, und diese nicht länger als 10 Sekunden sind. (VFX, Menschen, Drohnenflüge, Time Lapses etc.).

 

Das Rohmaterial sowie finale Projekte werden von DJOLMEDIA mehrfach gespeichert. Der Kunde kann bis 2 Jahre (hierfür wird das Abnahmedatum hinzugezogen) nach Abschluss des Projekts seine finalen Projektdateien beziehen. Natürlich ist gegen eine extra geregelte Abschlagszahlung die Bereitstellung des Rohmaterials möglich. DJOLMEDIA ist nicht verpflichtet, den Kunden zu informieren, bevor das Material gelöscht wird.

 

§9 Unerlaubte Handlungen

Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige Absprache ist ausdrücklich untersagt. Der Tatbestand der Weitergabe ist jedenfalls erfüllt insofern das Material außerhalb der Firmenstruktur verbreitet wird.

 

Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung von DJOLMEDIA bevor das Projekt abgeschlossen ist und vom Kunden für den verfolgten Zweck eingesetzt wurde, ist ebenfalls untersagt.

 

Sollte eine dieser Handlungen vom Kunden oder ihm nahestehenden Personen erfüllt worden sein, so kann sich DJOLMEDIA an diesen schadlos halten und behält es sich vor mindestens 50% des Angebots zusätzlich pauschal zu verrechnen.

 

§ 10 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gelten Räumlichkeiten von DJOLMEDIA.

 

§ 11 Haftung

DJOLMEDIA kommt nur für Schäden auf insofern diese aus einem Akt grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Leichte Fahrlässigkeit seitens DJOLMEDIA ist explizit ausgenommen.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine in diesen Vertragsbestimmungen enthaltene Klausel ungültig sein, so hindert dies nicht das Bestehen der übrigen Bestimmungen.

DJOLMEDIA Equipmentvermietung

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden, die die Anmietung von Foto- und Filmausrüstung aus dem Online-Katalog des Anbieters auf der Internetseite www.vermietung.djolmedia.com zum Inhalt haben, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Kunde, soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Fotografie- und Videozubehör auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt mieten“ und nach vorhergehender Auswahl eines gewünschten Mietzeitraumes kann er einen rechtlich verbindlichen Antrag an den Anbieter abgeben, einen Mietvertrag zwischen Anbieter und Kunde über die im Warenkorb gesammelten Mietsachen abzuschließen (im Folgenden „Anfrage“).

(2) Vor dem Abschicken der Anfrage, über den Button „Jetzt mieten“, kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(3) Hat der Kunde den Button „Jetzt mieten“ betätigt, erhält der Anbieter hierzu eine Nachricht. Der Anbieter schickt hierbei auch dem Kunden unmittelbar eine automatische Empfangsbestätigung zu seiner Anfrage per E-Mail zu, in welcher die Anfrage des Kunden nochmals aufgeführt. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage des Kunden auch bei dem Anbieter eingegangen ist und stellt noch keine Annahme eines Antrags des Kunden, also der Anfrage des Kunden dar.

(4) Der Anbieter prüft die Anfrage des Kunden und teilt dem Kunden umgehend und während der Geschäftszeiten des Anbieters mit, falls eine Anmietung der gewünschten Mietsache nicht möglich ist.

(5) Sofern der Anbieter mit dem Kunden rechtsverbindlich einen Mietvertrag hinsichtlich der Anfrage des Kunden abschließen möchte, informiert der Anbieter den Kunden umgehend per E-Mail darüber, dass er die Anfrage des Kunden auf Abschluss des Mietvertrages annimmt (Annahmeerklärung) und fügt dieser Nachricht insoweit den Vertragstext (bestehend aus Anfrage, AGB und Annahmeerklärung) bei, den der Kunde ausdrucken kann. Der Kunde erhält diese Annahmeerklärung des Anbieters per E-Mail zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes bei dem Anbieter gespeichert, kann jedoch für den Kunden nicht online auf der Internetseite des Anbieters mehr eingesehen werden.

(6) Der Mietvertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung gemäß § 2, Abs. 5 durch den Anbieter zustande. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(9) Auf bestehende Lieferbeschränkungen weist der Anbieter auf seiner Seite www.vermietung.djolmedia.com hin.

 

 

§ 3 Überlassung und Versand der Mietsache

(1) Der Anbieter überlässt die gemieteten Sachen dem Kunden, indem der Kunde die Mietsache beim Anbieter abholt, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Im Falle eines Versands informiert der Anbieter auf seiner Internetseite www.vermietung.djolmedia.com, mit welchen Transport- und Versandunternehmen er die Mietsachen versendet. Der Kunde hat die gesamte von dem Anbieter verwendete Transportverpackung für den Rückversand aufzubewahren.

(2) In Fällen, in denen ein Transportunternehmen die Mietsache wieder an den Anbieter zurücksendet, da die Zustellung der Mietsache bei dem Kunden fehlschlug, hat der Kunde dem Anbieter die Versandkosten zu erstatten, wenn nicht der Kunde als Kunde ein gesetzlich ihm zustehendes Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat oder aber der Kunde vorübergehend an der Annahme gehindert war, sofern nicht der Zeitpunkt der Lieferung eine angemessene Zeit zuvor bereits angekündigt worden war.

(3) Sofern ein Kunde eine Anfrage zur Selbstabholung der Mietsache am Sitz des Anbieters gestellt hatte und ein dahingehender Mietvertrag zustande gekommen ist, informiert der Anbieter den Kunden schriftlich, ab wann und innerhalb welcher Geschäftszeiten die Mietsache zur Abholung bereitsteht.

(4) Von dem Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt seiner Vertragsbestätigung, vorherige Zahlung der Miete und ggf. vereinbarter Kaution vorausgesetzt, vgl. § 6 Abs. 3, 4.

 

§ 4 Rückgabe der Mietsache

(1) Der Kunde hat die Mietsache spätestens am auf den letzten Miettag folgenden Tag (Rückgabetag) vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand an den Anbieter zurückzugeben (Rückgabe).

(2) Sofern der Rückgabetag gemäß § 4 Abs. 1 auf einen Sonntag oder Feiertag (im Bundesland des Kunden oder des Anbieters) fällt, ist der maßgebliche Rückgabetag statt des Tages gemäß § 4 Abs. 1 der unmittelbar erste auf den letzten Miettag folgende Tag, der kein Sonntag oder Feiertag (im Bundesland des Kunden oder des Anbieters) ist.

(3) Der Kunde hat die Mietsache zudem in der von dem Anbieter zur Überlassung bereitgestellten Transportverpackung ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben. Sofern dem Kunden die Transportverpackung abhandengekommen sein sollte oder aber diese beschädigt ist, hat er mit dem Anbieter vor Rückgabe Kontakt aufzunehmen, um ggf. alternative Verpackungs- und Rückgabemöglichkeiten mit dem Anbieter abzustimmen. Der Kunde darf die Mietsache nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter in einer anderen oder beschädigten Transportverpackung zurückgeben.

(4) Sofern sich der Kunde die Mietsache gemäß § 3 Abs. 1 hat liefern lassen gilt:

    a) Der Kunde hat die Rückgabe der Mietsache durch Rücksendung mittels des vom Anbieter im Mietvertrag benannten Transportdienstleisters in der von dem Anbieter bereitgestellten Transportverpackung und mittels des vorfrankierten Rücksendeetiketts vorzunehmen, dass der Anbieter bei seiner Lieferung der Mietsache beilegt.

    b) Der Kunde sollte den Einlieferungsbeleg als Nachweis der Erfüllung vertraglicher Pflichten sorgfältig aufbewahren.

    c) Sofern dem Kunden das Rücksendeetikett abhandengekommen sein sollte oder aber dieses unleserlich oder aus sonstigen Gründen nicht mehr verwendbar ist oder aber ein Rückversand mittels des vom Anbieter ausgewählten Transportdienstes im Einzelfall für den Kunden aufgrund lokaler Gegebenheiten unzumutbar ist, hat er mit dem Anbieter vor einer Rückgabe unverzüglich Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zur Rückgabe mit dem Anbieter abzustimmen.

    d) Der Kunde darf die Mietsache nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter in einer anderen Art und Weise, als unter Verwendung des beigefügten Rücksendeetiketts und des ausgewählten Transportdienstes, zurückgeben.

(5) Sofern der Kunde die Mietsache selbst am Sitz des Anbieters vor Ort gemäß § 3 Abs. 3 abgeholt hat, hat der Kunde die Mietsache am gemäß § 4 Abs. 1, 2 maßgeblichen Rückgabetag in den Räumlichkeiten des Anbieters am Sitz des Anbieters zu den im Mietvertrag genannten Öffnungszeiten in der von dem Anbieter bereitgestellten Transportverpackung zurückzugeben.

(6) Unmittelbar nach der Rückgabe fertigt der Anbieter ein Protokoll an, in das etwaige Mängel oder Schäden notiert werden. Der Kunde hat dem Anbieter alle Kosten für die Wiederherstellung der Mietsache wegen etwaigen von dem Kunden zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schäden behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.

 

§ 5 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält.

 

§ 6 Mindestalter

(1) Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Bei der Warenabholung oder beim Versand des Mietgeräts muss im Vorhinein ein gültiger Pass oder Personalausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises angefertigt.

 

§ 7 Gebrauch und Behandlung der Mietsache, Überlassung an Dritte, Nichtvertragsmäßige Nutzung

(1) Die Überlassung der Mietsache geschieht allein zur Nutzung der Mietsache durch den Kunden und ausschließlich zu dem mietvertraglich vereinbarten Umfang.

(2) Der Kunde ist insbesondere nicht ohne Erlaubnis des Anbieters berechtigt, die Mietsache Dritten zum Gebrauch zu überlassen, sie zu verleihen oder gar selbst zu vermieten.

(3) Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie im Rahmen des Zumutbaren vor Schäden zu bewahren und die Mietsache insbesondere ausschließlich in der Transportverpackung zu transportieren, die er von dem Anbieter bei Überlassung der Mietsache zum Zwecke des Transportes erhalten hat.

(4) Der Kunde hat sich vor einer Nutzung der Mietsache von dem Inhalt sämtlicher ihm mit der Mietsache übergebenen Hinweise und Bedienungsanleitungen vollständig Kenntnis zu verschaffen und etwaige dort aufgeführten Bedienungshinweise, Warnungen, Pflege- und Transporthinweise im Rahmen des Zumutbaren zu beachten.

(5) Der Kunde hat den Anbieter über auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich zu informieren

(6) Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache sind die Rechte und Pflichten des Anbieters. Veränderungen und Reparaturen an der Mietsache darf der Kunde nur mit Zustimmung des Anbieters vornehmen oder vornehmen lassen. Hiervon unberührt bleibt jedoch das Recht des Kunden zur Vornahme von Änderungen im Rahmen der Ausübung seines Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB.

(7) Der Kunde darf keine Kennzeichnungen, Aufkleber und Aufschriften an der Mietsache entfernen oder verändern.

 

§ 8 Miete, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Versandkosten

(1) Auf der Internetseite des Anbieters und in seinen Verträgen angegebene Preise sind Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache zum vertraglich vereinbarten Zweck für die vertraglich vereinbarte Zeit sowie für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache.

(3) Eine Lieferung (§3 Abs. 1) oder Bereitstellung (§3 Abs. 3) der Mietsache erfolgt stets erst dann, wenn die vollständige Miete und eine ggf. zusätzliche, mietvertraglich vereinbarte Kaution sowie ggf. anfallende Versandkosten vollständig an den Anbieter gezahlt wurde (Vorkasse) sofern ggf. nichts anderes schriftlich vorhergehend ausgemacht wurde.

(4) Dem Anbieter steht insoweit bis zur vollständigen Zahlung aller vertraglich vereinbarten Beträge gemäß § 4 Abs. 4 ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Überlassung der Mietsache an den Kunden zu.

(5) Für seine Zahlung kann der Kunde verschiedene Zahlungsarten wählen, die auf der Internetseite des Anbieters (www.vermietung.djolmedia.com) sowie in dem Vertragstext des Mietvertrages (§ 2 Abs. 5) aufgeführt werden. Auch werden dort jeweils die von dem Anbieter im Falle einer Lieferung gemäß § 3 Abs. 1 berechneten Liefer- und Versandkosten angegeben.

 

§ 9 Stornierung

Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mietvertragsabschluss nicht nach, oder gelang das Geld bis zum Versandtermin nicht am Konto des Vermieters ein, so gilt der Vertrag als storniert. Der Vermieter behält sich hier das Recht vor, 50 EUR Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.

 

§ 10 Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Der Anbieter hat die vertragliche Pflicht, die Mietsache in einem Zustand zu erhalten, der für einen vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich ist, und hierzu auch die im Einzelfall nötigen Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten auszuführen, falls Störungen, Mängel oder Schäden auftreten. Der Kunde gewährt hierzu dem Anbieter Zugang zur Mietsache.

(2) Der Kunde hat unbedingt seine Pflichten aus § 5 Abs. 5 zu beachten.

(3) Der Anbieter kann Mängel auch durch Austausch der Mietsache oder Teilen hieran beseitigen, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Der Kunde verweigert seine Zustimmung hierzu nur, wenn hierfür erhebliche Gründe vorliegen.

 

 

§ 11 Kaution

(1) Zur Sicherung der Ansprüche des Anbieters behält dieser sich vor, von dem Kunden eine Sicherheit in Form eines Geldbetrages gezahlt zu verlangen (Kaution).

(2) Die Höhe der Kaution bemisst der Anbieter anhand des aktuellen Verkehrswertes der von dem Kunden begehrten Mietsache.

(3) Nachdem der Anbieter die Mietsache in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand zurückerhalten hat, zahlt er dem Kunden die von ihm gezahlte Kaution binnen zehn Tagen zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Anbieter das Zahlungsmittel verwenden, das bereits zur Zahlung von Miete und Kaution genutzt worden war.

(4) Ist die Mietsache überhaupt nicht, nicht vollständig oder aber nicht in ordnungsgemäßem Zustand binnen fünf Tagen nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zum Anbieter zurückgelangt, setzt der Anbieter dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner mietvertraglichen Rückgabepflichten. Führt auch die gesetzte Nachfrist nicht zu einer vollständigen Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand, so behält der Anbieter einen dem Schaden entsprechenden Betrag von der gezahlten Kaution ein, sofern es der Kunde zu vertreten hat, dass die Mietsache nicht, nicht vollständig oder in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zum Anbieter zurückgelangt ist. Der Anbieter behält sich darüber hinaus auch die Geltendmachung sämtlicher weiterer gesetzlich ihm zustehenden Rechte sowie die Geltendmachung eines höheren von dem Kunden zu vertretenden Schadens vor, sofern die von dem Kunden gezahlte Kaution der Höhe nach nicht ausreicht oder eine solche im Einzelfall überhaupt nicht gezahlt worden war.

 

 

§ 12 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat ungeachtet seiner vorstehend geregelten Pflichten stets nach den tatsächlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten im Einzelfall in zumutbarer Weise für eine Verhinderung eines Entwendens der Mietsache und für die Abwendung und ggf. Minderung von Schäden an der Mietsache in der Zeit Sorge zu tragen, in der ihm die Mietsache überlassen ist.

(2) Der Kunde hat bei jeglichen Beschädigungen der Mietsache oder bei einem Abhandenkommen der Mietsache – nachdem er davon Kenntnis erlangt hat – unverzüglich, gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch den Anbieter über alle Details hierzu zu informieren.

(3) Der Kunde hat auch ggf. erteilte Weisungen des Anbieters zur Schadensabwendung oder Schadensminderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.

(4) Bei Schaden oder Abhandenkommen der Mietsache durch strafbare Handlungen (etwa bei Sachbeschädigung, Diebstahl oder Raub) hat der Kunde die Einzelheiten unverzüglich nach Kenntniserlangung bei der Polizei anzuzeigen.

(5) Der Kunde hat Schäden an Mietsachen grundsätzlich so lange unverändert zu lassen, bis die beschädigte Mietsache durch den Anbieter freigegeben worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, sind Schäden durch den Kunden nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigte Mietsache unbedingt bis zu einer Besichtigung durch den Anbieter aufzubewahren.

(6) Der Kunde hat dem Anbieter soweit möglich unverzüglich jede Auskunft – auf Verlangen auch in Schriftform – zu erteilen, die zur Feststellung von Schäden und zur Feststellung der Einzelheiten eines Abhandenkommens erforderlich ist und dem Anbieter und ggf. von ihm beauftragten Dritten jede Untersuchung über Ursache und Höhe eines Schadens bzw. zu den Einzelheiten eines Abhandenkommens der Mietsache zu gestatten.

(7) Der Kunde hat vom Anbieter im Schadens- oder Verlustfall angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.

(8) Der Kunde hat dem Anbieter unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform mitzuteilen, sofern er Kenntnis von dem Verbleib einer zuvor abhanden gekommenen Mietsache erlangt.

 

 

§ 13 Haftung

(1) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

 

Dezember 2022, Klagenfurt am Wörthersee

MEDIAPAKETE

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsvorgänge welche durch Dorian Jannes Ogris (“DJOLMEDIA”) und einen Vertragspartner (“KUNDEN”) getätigt werden.

Inhaber: Dorian Jannes Ogris

Firmensitz: Getreidegasse 13/1 , Klagenfurt am Wörthersee

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind per 01.12.2022 gültig. DJOLMEDIA behält sich eine Änderung der Geschäftsbedingungen vor, welche mit Verständigung bewirkt ist und für sämtliche Vertragsabschlüsse ab dem Verständigungsdatum zählt.

Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sind nach Absprache möglich.



§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über die Seite www.mediapakete.djolmedia.com

(2) Die Präsentation der Waren (im weiteren „Mediapakete“) in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Mediapakete zu bestellen. Mit der Bestellung des gewünschten Mediapaketes, gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

 

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Angabe der personenbezogenen Daten in einem dafür vorgesehenen online Formular

2) Auswahl des gewünschten Mediapaketes per Checkbox

3) Bestätigung, dass Datenschutz und AGBs zugestimmt wird per Checkbox

4) Überprüfung der Daten

5) Bestätigen durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“

(5.1) Vor dem Abschicken der Anfrage über den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(6) Hat der Kunde den Button „BESTELLEN“ betätigt, erhält DJOLMEDIA hierzu eine Nachricht.

(7) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.



§ 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.

(2) Das definierte Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Abweichungen davon sind nach Absprache möglich.

(3) Der Kunde hat folgende Möglichkeiten der Zahlung:

3.1 Per Vorkasse mittels Überweisung
3.2 Bargeldzahlung vor Ort
3.3 Kartenzahlung vor Ort (In diesem Fall werden folgende Transaktionsgebühren verrechnet:
Debitkarte – 0,9% des Überweisungsbetrages
Kreditkarte – 1,9% des Überweisungsbetrages



§ 4 Verwendungsrechte/Nutzung/Datensicherung

Mit Abschluss der Veranstaltung und Eingang der Zahlung am Konto, überträgt DJOLMEDIA Verwendungsrechte und Nutzung im folgenden Ausmaß an den Kunden:

– Eingeschränkt ausschließlich (Der Rechteinhaber behält das Recht zur Veröffentlichung, jedoch nicht zur Weitergabe an Dritte) 

– zeitlich unbeschränkt 

– räumlich unbeschränkt

 

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.